12. Dezember 2015
Das BAMF hat ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen zum Integrationskurs für Asylbewerber, Geduldete und Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis gemäß § 25 Abs. AufenthG veröffentlicht. In den Genuss des Kurses kommen jedoch nur Geflüchtete aus den Ländern Irak, Iran, Eritrea und Syrien. Für Geflüchtete anderer Länder, wie Somalia oder Afghanistan liege keine hohe Schutzquote vor, so dass diese nicht an diesen Integrationskursen teilnehmen können.