Einreise
Hinweis:
Als eine kleine von Ehrenamtlichen getragene NGO können wir aus der Ukraine geflohenen Menschen leider nur begrenzt mit aktuellen Hinweisen zur Rechtslage in Deutschland versorgen. Wir haben deswegen ausgewählte und zusammengefasste Informationen mit wichtigen Links zu sehr kompetenten Websites versehen, so dass Sie sich dort umfassend informieren können. Jedoch versuchen wir auch weiterhin wichtige Informationen mit lokalem Bezug zu Würzburg zu bündeln und Ihnen zur Verfügung stellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Einreise (Stand: 08.12.2022)
Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung wurde kurz vor Auslaufen durch Verordnung vom 28.11.2022 nochmals bis zum 31.05.2023 verlängert. Somit sind nun bis zum 31.05.2023 weiterhin alle Ausländer, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben für einen Zeitraum von 90 Tagen ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Einreise in das Bundesgebiet vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (längstens bis 29.08.2023) befreit. Zur Verordnung.
Weiterführende Informationen:
Auswärtiges Amt (Stand 05.12.2022)
BAMF (Stand 01.12.2022)
Reisen im Schengenraum und Weiterreise
Die Deutsche Botschaft in Kiew hat Hinweise zum visafreien Reisen im Schengenraum und zu Fragen der Weiterreise veröffentlicht.
Dazu auch das BAMF (Stand: 01.12.2022): "Mit einem biometrischen Pass können ukrainische Staatsangehörige innerhalb des Schengen-Gebiets ohne Visum weiterreisen und sich für insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen darin aufhalten. Das Gleiche gilt, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel erhalten haben, z.B. zum vorübergehenden Schutz, auch wenn Sie keinen biometrischen Pass haben. Ein separates Visum benötigen Sie dann nicht."
Dauerhafte Rückkehr in die Ukraine
(Stand: 08.08.2022 - Quelle und Text: GGUA, Grundlage: RdS des BMI vom 08.08.2022))
Wenn eine Person, die in Deutschland vorübergehenden Schutz genießt. dauerhaft in die Ukraine zurückkehrt, droht ebenfalls das Erlöschen des Aufenthaltstitels. Bei einer von vornherein vorübergehend geplanten Reise in die Ukraine erlischt der Titel hingegen erst nach sechs Monaten Abwesenheit aus Deutschland (§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG). Man kann bei der ABH auch eine längere Frsit als sechs Monate beantragen.
Suchdienst (Stand: 10.06.2022)
Falls Sie nach vermissten Angehörigen suchen, dann können Sie sich an den Suchdienst des Deutschen Roten Kreuzes wenden.
Unterbringung in Unterfranken (Stand: 10.06.2022)
Wer in Würzburg bzw. Unterfranken ankommt und keine Unterkunft hat kann sich auch nachts im Anker-Zentrum Geldersheim, Conn-Str. 1, 97705 Schweinfurt melden. Folgende Telefonnummern sind rund um die Uhr besetzt: 09721 6537-444 oder 445. Von der Anker-Einrichtung aus werden die Geflüchteten dann auf die Landkreise verteilt.