Sozialleistungen und Integration
Hinweis:
Als eine kleine von Ehrenamtlichen getragene NGO können wir aus der Ukraine geflohenen Menschen leider nur begrenzt mit aktuellen Hinweisen zur Rechtslage in Deutschland versorgen. Wir haben deswegen ausgewählte und zusammengefasste Informationen mit wichtigen Links zu sehr kompetenten Websites versehen, so dass Sie sich dort umfassend informieren können. Jedoch versuchen wir auch weiterhin wichtige Informationen mit lokalem Bezug zu Würzburg zu bündeln und Ihnen zur Verfügung stellen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Übersicht (Stand: 08.06.2022)
Am 01. Juni 2022 traten zahlreiche Gesetzesänderungen in Kraft, die die Ansprüche von Geflüchteten mit vorübergehenden Schutz vom AsylbLG ins SGB II bzw. SGB XII neu regeln.
Eine gute Übersicht über die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG bietet eine tabellarische Auflistung der unterschiedlichen Leistungen ab dem 01.06.2022 von der GGUA. Dazu gibt es ebenfalls von der GGUA eine ausführliche Darstellung mit Erläuterungen der einzelnen Gesetzesänderungen zum sog. "Rechtskreiswechsel".
Ohne Registrierung nach § 24 AufenthG
Innerhalb der ersten drei Monate des Aufenthalts haben Sie Anspruch beim Sozialamt auf Überbrückungs- und Härtefallleistungen nach dem SGB XII. Dagegen haben Sie in den ersten drei Monaten Ihres Aufenthalts keinen Anspruch auf normale Leistungen nach dem SGB II oder auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII. Auch auf Leistungen nach dem AsylbLG besteht kein Anspruch. Nach Ablauf der ersten drei Monate besteht ein Anspruch auf reguläre Sozialleistungen (Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII).
Mit Registrierung nach § 24 AufenthG
Bis zum 31.05.2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (kurz: AsylbLG). Ab dem 01.06.2022 werden die hilfebedürftigen Kriegsflüchtlinge unter den jeweiligen Voraussetzungen in den Anwendungsbereich des SGB II oder SGB XII überführt. Dies bedeutet auch einen Wechsel in der Zuständigkeit der Behörden. Neu zuständig sind dann die Jobcenter für den Leistungsbezug nach SGB II bzw. die Sozialämter für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB XII.
Antragstellung
Ausführliche Informationen über den Anspruch auf Grundsicherung sowie die dafür notwendigen Antragsvordrucke sind auf der Homepage des Jobcenters der Stadt Würzburg hinterlegt.
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Auszahlung der Leistungen ein Bankkonto benötigen und dass die Miete von Ihnen selbst an den Vermieter überwiesen werden muss.
Integrationskurse
Wer einen vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG (auch Fiktionsbescheinigung) zuerkannt bekommen hat, kann bei der zuständigen Stelle des BAMF einen Antrag auf Zulassung zu einem Integrationskurs stellen. Die Rechtsgrundlage dafür ist der § 44 Abs. 4 AufenthG. Die Teilnahme am Integrationskurs ist kostenlos.
Geflüchtete aus der Ukraine haben ebenso Zugang zu Angeboten der Sprachförderung und Beratung. Das umfasst:
- Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE)
- Die „MiA-Kurse“, ein spezielles Angebot für Frauen
- Die Erstorientierungskurse
- Integrationskurse und Berufssprachkurse
Wurde ein Sprachkurs genehmigt und liegt ein Berechtigungsschein vor, dann kann direkt mit einer Sprachschule Kontakt aufgenommen werden.
Über das BAMF-NAvI können Sie die Standorte von Integrationskursen herausfinden.