Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Art. 14 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

Art. 16 Abs. 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Gesetzliche Grundlagen (nicht vollständig)

Nachfolgend eine kurze Übersicht mit den entsprechenden Verlinkungen zu den entsprechenden Seiten über die gesetzlichen Grundlagen im Asylrecht.

 

Völkerrecht

Genfer Flüchtlingskonvention (Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951)

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) legt fest, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte ein Flüchtling von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte.

Links:

Europäische Menschenrechtskonvention

Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten

 

Europarecht

Dublin III-VO

Die Dublin III-Verordnung regelt, welches Land für die Durchführung eines Asylantrages zuständig ist.

EURODAC-Verordnung

Eurodac ist die europäische Datenbank zur Speicherung von Fingerabdrücken.

Qualifikationsrichtlinie

Diese Richtlinie der EU beinhaltet die Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatenangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtling.

Aufnahmerichtlinie

Aufnahmerichtlinie dient der Festlegung der Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen.

Asylverfahrensrichtlinie

Europarechtliche Regelung des gemeinsamen Verfahrens für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes.

 

Nationales Recht

Asylgesetz

Das Asylgesetz (AsylG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland.

Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz enthält die Grundlagen über Ein- und Ausreise und den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland.

Asylbewerberleistungsgesetz

AsylbLG beinhaltet die Leistungen die Asylbewerber in Deutschland beanspruchen können.