Kirchenasyl
Immer wieder melden sich bei uns von Abschiebung bedrohte Menschen mit der dringenden Bitte, sie umgehend in ein Kirchenasyl aufzunehmen. Asyl in der Kirche ist oft ein letzter Versuch von Pfarreien, Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften, Geflüchteten durch eine zeitlich begrenzte Schutzgewährung beizustehen, um sie so vor Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit zu bewahren.
Sehr oft müssen wir den Hilfesuchenden leider sagen, dass es in Würzburg und Unterfranken nur wenige Plätze für ein Kirchenasyl gibt. Dies bedauern wir sehr, zumal ein Kirchenasyl zeitlich überschaubar ist und weil es sich zumeist um Menschen im Dublin-Verfahren handelt, welches auf einige Monate befristet ist.
Wir können daher nur an alle Pfarreien, Kirchengemeinden und Ordensgemeinschaften appellieren, mit ihren Gremien zu prüfen, ob sie sich bereit erklären könnten, einen Platz im Kirchenasyl einzurichten und zur Verfügung zu stellen. Eine kleine AG Kirchenasyl in Würzburg, bestehend aus Schwestern und Brüdern klösterlicher Gemeinschaften, der Caritas Würzburg und dem evangelischen Dekanat Würzburg beraten Sie gerne und helfen Ihnen, die ersten Schritte zu gehen. Bei Bedarf können dann auch Kontakte zu weiteren praktisch unterstützenden Strukturen vermittelt werden.
Wissenswertes zum Kirchenasyl:
Ein Kirchenasyl ist ein letzter Versuch (ultimo ratio) Betroffenen zu helfen, denen durch eine Abschiebung eine ernsthafte Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit sowie Menschenrechtsverletzungen drohen.
Mit einem Kirchenasyl soll eine erneute Prüfung der Situation der Betroffenen durch Behörden und Gerichte erreicht werden. Bei drohenden Dublin-Abschiebungen wird durch das Kirchenasyl der Selbsteintritt Deutschland angestrebt, das heißt, Deutschland übernimmt die Zuständigkeit für die Prüfung eines Asylantrags.
Dublin-Abschiebungen sind nur befristet möglich. Das Kirchenasyl dauert in der Regel so lange, bis die sogenannte Überstellungsfrist abgelaufen bzw. der Selbsteintritt Deutschlands in das Asylverfahren erfolgt ist.
Es gibt keine gesetzlichen Regelungen, die es der Polizei verbieten, Personen in kirchlichen Räumen festzunehmen. In Bayern respektieren die Behörden jedoch Kirchenasyle, solange die Betroffenen das Kirchengelände nicht verlassen.
Eine Vereinbarung zwischen dem BAMF und den Kirchen sieht bei der Gewährung von Kirchenasyl vor, dass die individuellen Gründe, die ein Kirchenasyl erforderlich machen, in einem „Härtefalldossier“ schriftlich dargelegt werden. Das BAMF prüft daraufhin erneut, ob es auf eine Abschiebung verzichtet. Bevor ein Kirchenasyl gewährt wird, muss dies unbedingt mit dem Evangelischen Landesamt in Bayern oder dem Katholischen Büro in München abgesprochen werden. Beide Stellen unterstützen die Kirchengemeinden bei der Erstellung des Dossiers.
Nimmt eine Kirchengemeinde jemanden in ein Kirchenasyl auf, meldet sie dies noch am selben Tag den Behörden.
Für ein Kirchenasyl wird ein Wohnraum mit Sanitärbereich und Kochgelegenheit benötigt. Ein kleiner Unterstützerkreis übernimmt meist die Einkäufe, hilft dem Gast beim Deutschlernen und organisiert eine sinnvolle Freizeitgestaltung. Das Gelände der Gemeinde darf allerdings nicht verlassen werden. Sozialleistungen und Krankenversorgung (nur in Notfällen) stehen den Betroffenen nicht zu. Minderjährige Kinder dürfen weiterhin die Schule oder die Kita besuchen.
Hilfreiche Links:
Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
https://kirchenasyl.de
Informationen für Gemeinden
https://kirchenasyl.de/info-fuer-gemeinden/