Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Wer sich um Flüchtlinge kümmert wird meist schnell mit der Frage konfrontiert, ob für jemanden ohne juristisches Studium eine rechtliche Beratung von Flüchtlingen erlaubt ist. Ob dies möglich ist und in welchem Umfang dies geschehen kann ist im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) geregelt. Die Intention dieses Gesetzes ist, ein bürgerschaftliches Engagement zu ermöglichen, aber auch der Schutz Rechtssuchender vor unqualifizierter Rechtsdienstleistung.
Grundsätzlich gilt, dass die Erbringung von Rechtsdienstleistungen nur qualifizierten Personen vorbehalten bleibt. Dies sind zunächst einmal Personen mit Befähigung zum Richteramt bzw. Volljuristen. Als Ausnahme lässt das RDG eine Rechtdienstleistung zu, wenn diese unter fachkundiger Anleitung erfolgt.
Im § 2 Abs 1 RDG ist geregelt, was eine Rechtsdienstleistung ist.
Demnach sind keine Rechtsdienstleistungen und ohne Anleitung möglich:
Soziale Unterstützung durch Sprachunterricht, Hausaufgabenhilfe, Wohnungssuche, Jobsuche, Begleitung zu Kleiderkammern sowie soziale Kontakte bspw. im Rahmen einer Teestube. Auch die Begleitung zu Behörden ist gestattet, soweit diese zur Unterstützung und Sachaufklärung (nicht Verhandlung) dient.
Rechtsdienstleistungen mit fachkundiger Anleitung sind zulässig:
- als bloße Verfahrensberatung (z.B. Was ist der nächste Schritt im Verfahren?)
- um Anträge an Behörden zu formulieren
- um Widersprüche gegen behördliche Entscheidungen zu formulieren
- um Flüchtlinge auf die Anhörungen vorzubereiten, um Zuständigkeitsfragen nach der Dublin-VO zu klären und um über Familienzusammenführungen zu informieren.
Nach dem RDG sind gerichtliche Rechtsdienstleistungen unzulässig. Darunter fallen das Erstellen von Schriftsätzen an das Gericht, das Auftreten vor und Anrufe an das Gericht. Die Unterstützung eines Flüchtlings beim Abfassen eines Schriftsatzes, den dieser selbst unterschreibt ist keine gerichtliche, wohl aber eine Rechtsdienstleistung.
In der Reihe "Migration im Focus" hat die Caritas einen sehr ausführlichen Reader zum Rechtsdienstleistungsgesetz veröffentlicht. (Stand: Nov. 2023)
Einen ausführlichen Artikel zur Beratung von Flüchtlingen als Rechtsdienstleistung ist im Asylmagazin 4/2015 zu finden. Autor des Artikels ist der Heidelberger Rechtsanwalt Berthold Münch.