Bayerischer Verwaltungsgerichtshof kippt Gebührenordnung für Flüchtlinge

Flüchtlinge, die in bayerischen Sammelunterkünften untergebracht sind und einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder nachgegangen sind, aber auch anerkannte Flüchtlinge im Sozialleistungsbezug wurden auf Grundlage der Asyldurchführungsverordnung mit massiven Nachzahlungsbescheiden für Unterkunftsgebühren konfrontiert. 

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun mit Beschluss vom 16.05.2018 im Verfahren der Normenkontrollklage von Rechtsanwalt Schank aus Passau die Gebührennormen der DVAsyl für unwirksam erklärt. Wenn diese Entscheidung rechtskräftig wird, dann muss auf alte Gebührenbescheide (ab September 2016) nichts mehr bezahlt werden, auch wenn sie bestandskräftig geworden sind. Bereits gezahlte Leistungen werden allerdings nicht erstattet.