Regelungen der ZAB Schweinfurt in Zeiten von Corona

Auf Nachfrage des Würzburger Flüchtlingsrats teilt die ZAB Schweinfurt (Zentrale Ausländerbehörde) über ihre Regelungen in der Zeit von Corona mit:

„Wegen der sich dynamisch entwickelnden Zahl der Erkrankungen aufgrund des Coronavirus (SARS-Cov-2) sind seit Anfang dieser Woche Vorsprachen an der ZAB im Hinblick auf Anzahl und Verweildauer auf ein Minimum begrenzt.

Es werden vorerst keine Ein- oder Vorladungen mehr ausgesprochen bzw. versendet. Termine, die noch abgesagt werden können, werden bzw. wurden bereits abgesagt. Die übrigen Termine und sonstiger Parteiverkehr werden wahrgenommen bzw. bearbeitet. Den GUs wurde außerdem mitgeteilt, dass Anträge, zunächst bis zum 19.04.2020, per Post zu stellen sind. Die Verbescheidung erfolgt ebenfalls postalisch.

Hierdurch wird es auch dazu kommen, dass nicht alle Duldungen rechtzeitig verlängert werden können. Das Polizeipräsidium Unterfranken wurde gebeten, dies in Fällen kürzlich abgelaufener Duldungen zu berücksichtigen.“