Regelungen für die Asylunterkünfte der Regierung von Unterfranken

Die Regierung von Unterfranken hat für ihre Asylunterkünfte folgende Anweisungen erlassen:

  1. Übernachtungsverbot von Dritten in den Unterkünften.
  2. Besuchsverbot von Dritten in den Unterkünften.
  3. Unnötiger sozialer Kontakt ist zu vermeiden (auch zu Ehrenamtlichen). Ehrenamtliche sollen informiert werden, dass Besuche in der Unterkunft zu unterbleiben haben.
  4. Dienstleistern (Pflegedienst, Reinigungsdienstleister, Schädlingsbekämpfer etc.), die laufende Tätigkeiten zu verrichten haben, ist der Zugang zu gewähren!
  5. Die tatsächliche Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung obliegt den Wohlfahrtsverbänden. Die Beratung wird nach jetzigem Kenntnisstand nur noch telefonisch bzw. per E-Mail erfolgen. Persönlicher Kontakt kann im Einzelfall zwischen Berater*in und Bewohner nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.