Regelungen für die Asylunterkünfte der Regierung von Unterfranken
Die Regierung von Unterfranken hat für ihre Asylunterkünfte folgende Anweisungen erlassen:
- Übernachtungsverbot von Dritten in den Unterkünften.
- Besuchsverbot von Dritten in den Unterkünften.
- Unnötiger sozialer Kontakt ist zu vermeiden (auch zu Ehrenamtlichen). Ehrenamtliche sollen informiert werden, dass Besuche in der Unterkunft zu unterbleiben haben.
- Dienstleistern (Pflegedienst, Reinigungsdienstleister, Schädlingsbekämpfer etc.), die laufende Tätigkeiten zu verrichten haben, ist der Zugang zu gewähren!
- Die tatsächliche Ausgestaltung der Flüchtlings- und Integrationsberatung obliegt den Wohlfahrtsverbänden. Die Beratung wird nach jetzigem Kenntnisstand nur noch telefonisch bzw. per E-Mail erfolgen. Persönlicher Kontakt kann im Einzelfall zwischen Berater*in und Bewohner nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden.